Staatsanwaltschaft Hannover ein Millionengrab?

Dies würden nicht wenige Bürger bejahen, nachdem bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff wegen eines Betrages, der am Ende rund 700 Euro ausmachte, eine Ermittlungsmaschinerie mit einem Aufwand von über 1 Millionen Euro in Gang gesetzt hat.

Dass die Staatsanwaltschaft Hannover und die Generalstaatsanwaltschaft Celle keine glückliche Hand haben, wenn es um die Verwendung von Steuergeldern geht, hat sich bereits im Fall des früheren Insolvenzverwalters Reinhard Mühl gezeigt. So hielten die Staatsanwaltschaften meine Anzeige und die Anzeigen weiterer Geschädigter Ende der neunziger Jahre wegen Veruntreuung von Konkursgeldern nicht für ausreichend, um Ermittlungen aufzunehmen. In den Folgejahren ab 2000 – veruntreute Mühl rund 50 Millionen Euro. Hätten die Staatsanwaltschaften die damaligen Anzeigen nicht mit geradezu leichtsinniger Nonchalance vom Tisch gefegt, wäre der Schaden für die Steuerzahler und die geschädigten Gläubiger vermieden, zumindest aber deutlich reduziert worden.

Weniger großzügig verhielt sich die Staatsanwaltschaft Hannover im selben Zeitraum gegenüber Norman Gilster und dessen Vater. Gegen den damaligen Studenten erhob sie Anklage wegen falscher Verdächtigung, gegen seinen Vater wegen uneidlicher Falschaussage. Angeblich hatten Gilster und sein Vater in einem Gerichtsverfahren, das zwei Johanniter gegen den Studenten wegen angeblichen Ausbremens angestrengt hatten, falsche Aussagen getroffen. So habe Gilster die beiden Fahrer fälschlich beschuldigt, ihn im Straßenverkehr bedrängt zu haben, also eine Straftat vorgetäuscht. Als Beweismittel diente die Kopie einer Tachoscheibe. Eine couragierte Amtsrichterin machte dem bösen Spiel ein Ende. Sie bestand auf Vorlage der Originaltachoscheibe des Johanniterfahrzeuges. Und siehe da: Die unterstellte Vollbremsung hatte nicht stattgefunden. Obwohl die Richterin feststellte, dass nicht Gilster und sein Vater gelogen hatten, sondern die beteiligten Johanniterfahrer, wurde erstaunlicherweise nun umgekehrt kein Verfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet.

Fazit Nr. 1: keine Ermittlungen im Fall Mühl, der nach meiner leider vergeblichen Anzeige rund 50 Millionen Euro veruntreute, wohl aber im Fall Christian Wulff, der angeblich 700 Euro veruntreut hatte.

Fazit Nr. 2: Keine Anklage der zwei Johanniterfahrer, die nachweislich den Studenten Gilster zu Unrecht einer Straftat bezichtigt hatten, wohl aber gegen den Studenten selbst und seinen Vater, die die Wahrheit gesagt haben.
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Blog 18.05.2015, Bettina Raddatz
http://www.bettina-raddatz.de/index.php/blog/item/393-staatsanwaltschaft…

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