Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes seit 01.04.2017 in Kraft

Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes seit 01.04.2017 in Kraft

Mit den Änderungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die seit 01. April 2017 in Kraft sind, ist beim Einsatz von Leiharbeitern und bei Werkvertragskonstellationen u. a. zu beachten:

– Stellt sich im Nachhinein heraus, dass ein Werkvertrag in der Praxis eigentlich eine AÜ war, entsteht ein Arbeitsverhältnis und es drohen Nachzahlungen.

– Wird die Überlassungshöchstdauer überschritten, muss der Leiharbeiter i. d. R. übernommen werden.

– Der Betriebsrat erhält erweiterte Informationsrechte zum Umfang und Einsatz von Fremdpersonal.

Mit dem in der Forum Verlag Herkert GmbH erschienenen „Handbuch Leiharbeit und Werkverträge“ können sich Entleiher und Unternehmen, die Werkverträge nutzen, schnell über die verschärften Regelungen des neuen AÜG und deren praktische Umsetzung informieren. Auch für Verleiher bietet das Buch alle Informationen zu den gesetzlichen Neuerungen.

Das Buch beinhaltet die Kommentierung aller Vorgaben und Risiken bei Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen. Darüber hinaus sind praktische Fallbeispiele zur korrekten Abgrenzung der beiden Vertragsformen sowie Tipps zur Zusammenarbeit zwischen Entleiher und Verleiher enthalten. Außerdem werden in einem separaten Kapitel die Rechte und Pflichten des Betriebsrats im Entleiherbetrieb bei Arbeitnehmerüberlassung behandelt.

Mehr Informationen und Leseproben finden Interessenten unter: www.forum-verlag.com/Handbuch Leiharbeit und Werkverträge (https://www.forum-verlag.com/alle-produkte/geschaeftsfuehrung-und-management/geschaeftsfuehrung/12775/handbuch-leiharbeit-und-werkvertraege?wa=1236-5)

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