Briefkastenwerbung - der Aufkleber hilft nicht immer

Briefkastenwerbung – der Aufkleber hilft nicht immer

Das Unternehmen ein durchaus berechtigtes Interesse daran haben, für ihre Produkte und Dienstleistungen zu werben, und damit möglichst viele Konsumenten zu erreichen ist verständlich. Doch viele Menschen fühlen sich von zu viel Werbung einfach belästigt und sie wünschen sich eine Möglichkeit, die Werbung zu stoppen. Das gilt vor allem dann, wenn die Werbung als unpassend empfunden wird. Doch oft ist diese ungewollte Reklame auch eine massive Verschwendung von Ressourcen. Daher haben viele Verbraucher ebenfalls ein berechtigtes Interesse, unerwünschte Werbung zu vermeiden.

Die Regelungen, die hier vorgestellt werden, gelten allerdings nur für Verbraucher, da die für Unternehmer gegebenenfalls abweichen.

Hinweis: Der Dienst Werbstopper.de der von der GDVI bisher angeboten wurde, trägt aktuell mehrere Gerichtsprozesse gegen Werbetreibende aus. Bis das die rechtlichen Fragen der Durchsetzung von Werbeverboten höchstrichterlich geklärt sind, ist dieser Dienst vorübergehend nicht erreichbar.

33 kg landen jährlich in deutschen Briefkästen

Jeder sechste Haushalt in Deutschland hat heute einen Aufkleber „bitte keine Werbung“ am Briefkasten oder der Zeitungsrolle. Doch stellt dies das Aus für Flyer, Prospekte und Wurfzettel dar? Nein, im eigentlichen Sinne nicht, denn es ändert sich nichts im Prinzip, denn die Werbung erreicht dennoch ihr Ziel. Das Einzige was sich verringert ist der Streuverlust und davon profitieren die Werbenden und die Haushalte.

Eines ist sicher, niemand ist vor Werbung sicher und das ist auch gut so, denn von ihr wird der Wettbewerb angeregt und das führt letztendlich zu einer größeren Vielfalt und einer ausgereifteren Qualität. Ganz gleich, in welcher Art und Weise geworben wird, Werbung ist unabdingbar. Also warum haben so viele Menschen einen solchen Aufkleber auf ihrem Briefkasten? Die Antwort „Die Verbraucher wollen selbst entscheiden, welche Werbung sie ansehen“. Dazu kommt, dass die meiste Werbung eh im Müll landet, da vieles heute online bestellt wird.

Jährlich landen satte 33 kg in den deutschen Briefkästen und diese wandert schließlich unbeachtet im Papierkorb. Denn oft sind irrelevante Angebote darunter, wie bspw. Umzugsfirmen, Altenpflege oder Ähnliches. Es ist vor allem die Smartphone-Generation die sich genervt fühlt, denn sie bestellen zumeist online und selbst wenn es zum Kauf im Ladengeschäft kommt, so wurde dies zuvor im Netz angesehen und verglichen. Aber dennoch, die Umsatzentwicklung in der Werbung reißt nicht ab, wie eine Statistik zeigt. (Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/248094/umfrage/prognose-zum-umsatz-in-der-werbung-und-marktforschung-in-deutschland/)

Der rechtliche Hintergrund der unerwünschten Werbung im Briefkasten

Vom BGH wurde bereits 1998 entschieden, dass es nicht erlaubt ist, Reklame gegen den Willen von Verbrauchern in deren Briefkasten einzuwerfen. Die Begründung: Dies würde einen unzulässigen Eingriff in Eigentum bzw. Besitz und allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Betroffenen darstellen (AZ. VI ZR 182/88). Die Rechtsprechung ist seitdem in Hinsicht auf die unerwünschte Werbung weiter präzisiert worden. Den Verbrauchern stehen folgende Möglichkeiten offen, damit sie unerwünschte Werbung in ihrem Briefkasten oder der Zeitungsrolle vermeiden:

Für unadressierte Werbung – der Aufkleber am Briefkasten

Es ist möglich, einen Großteil der unerwünschten Werbung zu stoppen. Dafuer muss lediglich ein Aufkleber am Briefkasten und/oder der Zeitungsrolle angebracht werden, der die Aufschrift „Bitte keine Werbung einwerfen“ trägt. Sobald dieser Aufkleber angebracht ist, dürfen keine unadressierten Prospekte und Postwurfsendungen mehr eingeworfen werden. Dies gilt im Übrigen auch für teiladressierte Werbung. Dabei handelt es sich zwar um eine konkrete Anschrift, aber nicht an einen bestimmten Bewohner, wie bspw. „An die Bewohner des Hauses XY“.

Die kostenlosen Zeitungen stellen eine Ausnahme dar. Der Grund ist, dass diese Anzeigenblätter auch einen redaktionellen Teil enthalten und damit nicht als Werbung gelten. Verbraucher, die auch diese kostenlosen Zeitungen nicht erhalten möchten, die können das ebenfalls durch einen entsprechend formulierten Aufkleber durchsetzen. Hier wäre eine Formulierung wie bspw. „Bitte keine Werbung und keine kostenlosen Zeitungen einwerfen“ möglich.

Adressierte Werbung – wie kann diese gestoppt werden?

Es ist auch möglich, adressierte Werbung zum Teil zu stoppen. Dafuer muss sich der Verbraucher in der sogenannten Robinsonliste eintragen. Diese wird bspw. vom deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) betrieben. Unternehmen haben die Möglichkeit vor dem Versand der adressierten Werbung ihre Adressdaten mit der Robinsonliste abzugleichen, um so die Zustellung von unerwünschter Werbung zu vermeiden. Jedoch ist dieses Verfahren nur für die Mitglieder des DDV vorgeschrieben. Das bedeutet, dass sich andere Unternehmen daran nicht halten müssen, da es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, diese Listen zu beachten. Des Weiteren sind die bestehenden Kunden der Unternehmen ohnehin davon ausgenommen. Zudem gibt es einen Nachteil bei den Robinsonlisten: Es ist nicht möglich, einzelne Unternehmen vom Werbeverbot herauszunehmen.

Es gibt noch eine dritte Möglichkeit, wenn es darum geht, unerwünschte Werbung im Briefkasten zu verhindern: ein individuelles Werbeverbot für einzelne Firmen. Dafür muss der Verbraucher die einzelnen Firme einzeln anschreiben. Bei diesem Verfahren gibt es einen Vorteil: Die Firmen müssen sich an dieses Verbot halten. Dabei ist es völlig egal, ob es sich um adressierte oder unadressierte Werbung handelt. So ist es dem Verbraucher möglich, ganz gezielt unerwünschte Werbung aus dem Briefkasten fernzuhalten und das, ohne das die möglicherweise willkommene Werbung anderer Unternehmen nicht blockiert wird.

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