Land Berlin förderte 2015 den Bau von über 1000 preisgünstigen Mietwohnungen


Der Bewilligungsausschuss für Wohnraumförderung des Landes Berlin hat die letzten Anträge für die Soziale Wohnraumförderung im Jahr 2015 bewilligt. Danach entstehen 1.014 neue Wohnungen mit begrenzten Mieten im Programmjahr 2015. Die Nettokaltmiete liegt durchschnittlich bei 6,50 €/m² Wohnfläche monatlich.

Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Andreas Geisel betonte, dass die für 2015 erwartete Zahl von 1.000 Wohnungen erreicht wurde. „Wir sind jetzt wieder auf Neubau-Kurs und werden ihn weiter halten. Dazu gehört neben den erfreulichen Zahlen für 2015 eine deutliche Erhöhung in den nächsten Jahren. 3.000 geförderte Wohnungen pro Jahr wollen wir zukünftig erreichen. Das ist eine wichtige Botschaft für einkommensschwache Haushalte in unserer Stadt. Hinzu kommen die anderen neu gebauten Wohnungen in Berlin, die den Markt entspannen werden, weil sie das Angebot kontinuierlich erhöhen“, sagte der Senator.

2015 wurden rd. 67 Mio. € für zinslose Baudarlehen und einkommensorientierte Zuschüsse bewilligt. Insgesamt entstehen 2.949 neue Wohnungen, wovon 1.014 gefördert werden.

Die 2015 für die Soziale Wohnraumförderung in Berlin zur Verfügung stehenden Mittel wurden damit vollständig ausgeschöpft.

Der Staatssekretär für Bauen und Wohnen Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup sagte dazu: „Die Soziale Wohnraumförderung schafft neuen, dringend benötigten preiswerten Wohnraum, deshalb ist die Ausschöpfung der Mittel in diesem Programmjahr ein wichtiger Schritt. Ab dem nächsten Jahr weiten wir das Programm deutlich aus. Mit den neuen Programmkonditionen sind wir zuversichtlich in Zukunft vermehrt private und genossenschaftliche Neubauvorhaben zu fördern.“

Von den 1.014 geförderten Mietwohnungen sind:

209 1 und1 ½ -Zimmer-Wohnungen
383 2-Zimmer-Wohnungen
305 3-Zimmer-Wohnungen
103 4-Zimmer-Wohnungen
14   5-Zimmer-Wohnungen

Zusätzlich wurden in der gestrigen Sitzung des Bewilligungsausschuss 208 weitere Sozialmietwohnungen im Vorgriff auf das Jahresprogramm 2016 bewilligt.

Grundlage der im Jahr 2014 in Berlin wieder eingeführten Sozialen Wohnraumförderung sind die Wohnungsbauförderungsbestimmungen. Die Konditionen des Programms wurden Mitte dieses Jahres aktualisiert, um die wirtschaftliche Attraktivität der Förderung insbesondere auch für private Bauherren und Wohnungsbaugenossenschaften zu erhöhen.

Die Betreuung der Fördernehmer und des Förderprogramms übernimmt die Investitionsbank Berlin (IBB) als Landesförderinstitut, die neben den Darlehen aus dem Landeshaushalt auch ergänzende Finanzierungsmittel zu günstigen Konditionen bereitstellt.

Mit dem Doppelhaushalt 2016/17 ist die schrittweise Verdreifachung des Fördervolumens beschlossen worden. Im Jahr 2016 stehen Mittel für 2.500 geförderte Wohnungen zur Verfügung. Ab 2017 sollen jährlich 3.000 Neubauwohnungen mit Mietpreisbindungen entstehen. Da der Anteil mietpreisgebundener Wohnungen am Gesamtvorhaben in der Regel von 25% bis 33% beträgt, entstehen dann jedes Jahr im Rahmen des Förderprogramms 9.000 bis 12.000 Mietwohnungen für unterschiedliche Zielgruppen.

Ausgehend von einer monatlichen Nettokaltmiete von 6,50 €/m² ergeben sich folgende Miethöhen: Bei einer Zwei-Zimmer-Wohnung mit 55 m² Wohnfläche beträgt die Miete insgesamt 357,50 € monatlich; bei einer Drei-Zimmer-Wohnung mit 72 m² sind es 468 € monatlich. Wegen der bei Neubauten hohen energetischen Anforderungen wird mit vergleichsweise geringen warmen Betriebskosten gerechnet.

Bei Wohngebäuden mit einkommensorientierter Förderung liegt die Einstiegsmiete mit  6 €/m² Wohnfläche monatlich sogar noch niedriger. Voraussetzung für diese individuelle Förderung ist, dass das Einkommen des Mieterhaushaltes um 20 Prozentpunkte unterhalb der Berliner Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein liegt.

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