Eine Wählergruppe ist eine Vereinigung, die zu Wahlen antritt, ohne den Status einer politischen Partei zu beanspruchen. Oft entstehen Wählergruppen aus Bürgerinitiativen; engagierte Bürger schließen sich zur Kandidatur bei einer Wahl zusammen. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt meist in der Kommunalpolitik. Andere Wählergruppen stellen ein Sammelbecken dar von parteilosen, aber politisch interessierten und engagierten Menschen, welche entweder nicht einer Partei beitreten möchten oder die Kräfte der gemäßigt bürgerlich-konservativen Meinungen bündeln wollen. Als Freie Wähler bezeichnen sich Wählervereinigungen, die sich von der herkömmlichen Parteipolitik abgrenzen wollen, die Wähler offen auf eine vorhandene oder behauptete Parteienverdrossenheit ansprechen und dies zu ihrem politischen Programm machen. Je nach örtlichen Gegebenheiten treten in einer Kommune mehrere Wählergruppen zu den Wahlen an.
Oft wird auch der Ausdruck Wählerinitiative synonym für den Begriff Wählergruppe verwendet. Wählerinitiative bezeichnet jedoch auch Gruppierungen von Bürgern, die nicht selbst zur Wahl antreten, sondern für die Wahl einer anderen Partei werben, der sie jedoch nicht angehören.
Kündigung wegen Krankheit: Prüfung der Arbeitsgerichte bei krankheitsbedingter Kündigung (Teil 3)
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen Kündigungsschutz bei Kündigung wegen Krankheit. Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift, wenn Arbeitnehmer mehr als ein halbes Jahr in einem Unternehmen beschäftigt sind, in dem regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter arbeiten. In diesem Fall braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund. …
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