Das Verlöbnis oder die Verlobung ist das Versprechen, eine Person zu heiraten, das heißt, eine Übereinkunft zwischen zwei Personen, dass sie in der Zukunft eine Ehe oder Lebenspartnerschaft eingehen.
In Deutschland ist diese Übereinkunft rechtlich nicht bindend, das Verschenken eines Verlobungsringes ist üblich. Die Rücknahme der Verlobung, die Entlobung, ist an keinerlei besondere Voraussetzungen gebunden, kann jedoch ggf. Schadensersatzansprüche zur Folge haben. Die Verlobung hat im Laufe der Zeit, auch durch Rechtsänderungen wie z.B. des Wegfalls eines sog. Kranzgeldes an Bedeutung in der Gesellschaft verloren.
Der Begriff der Verlobten wird im Übrigen auch ohne Bezug zu einem konkreten Rechtsverhältnis zur Bezeichnung von Nupturienten bzw. Brautleuten verwendet. Er bezeichnet damit Personen, die einander heiraten wollen, im Verfahren der Eheanmeldung oder der Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses.
Energie und Sicherheit in Gebäuden
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