Stichwort zu Haftung

Die Limited Liability Company ist eine Rechtsform von Unternehmen in den USA, die gegebenenfalls und je nach Bundesstaat der Vereinigten Staaten sowohl einer Corporation ähnlich, als auch einer Partnership ähnlich sein kann.
Einige Bundesstaaten schließen bei dieser Rechtsform Gesellschaften als Gesellschafter aus, fordern mehrere Gesellschafter, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, eine Anzeige der Gründung in der örtlichen Tageszeitung, oder auch Körperschaftsteuer.
Auf Bundesebene der USA wird die LLC entweder als Einzelunternehmer, als Personengesellschaft, oder auf Antrag als Kapitalgesellschaft besteuert. Der Sozialversicherung und Medicare gilt ein Gesellschafter einer LLC als Selbständiger, der über ihren gesamten Gewinn als Einkommen verfügt.
Die Besteuerung als Personengesellschaft war die Absicht des Gesetzes von Wyoming vom 4. März 1977, das die LLC in das Gesellschaftsrecht der Vereinigten Staaten einführte. Vorläufer der LLC war die im Jahr 1874 in Pennsylvania und in den folgenden Jahren in Michigan, Ohio und New Jersey eingeführte Limited Partnership Association oder Partnership Association, die vornehmlich die gegebene Haftungsbeschränkung beabsichtigt.

Stellungnahme des Deutschen Instituts für Compliance (DICO) e. V. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21. Oktober 2015 für ein "Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen" (BT-Drs. 18/6446)

Mit Beschluss vom 29.3.2012 (GSSt 2/11) hat der Große Senat für Strafsachen am BGH klargestellt, dass niedergelassene Vertragsärzte keine tauglichen Täter der Korruptionsdelikte des Strafgesetzbuchs sind. Damit offenbarte sich eine Strafbarkeitslücke im Bereich der niedergelassenen Ärzteschaft, die nunmehr durch das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BT-Drs. 18/6446) …

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Mit Beschluss vom 29.3.2012 (GSSt 2/11) hat der Große Senat für Strafsachen am BGH klargestellt, dass niedergelassene Vertragsärzte keine tauglichen Täter der Korruptionsdelikte des Strafgesetzbuchs sind. Damit offenbarte sich eine Strafbarkeitslücke im Bereich der niedergelassenen Ärzteschaft, die nunmehr durch das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BT-Drs. 18/6446) …

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Mit Beschluss vom 29.3.2012 (GSSt 2/11) hat der Große Senat für Strafsachen am BGH klargestellt, dass niedergelassene Vertragsärzte keine tauglichen Täter der Korruptionsdelikte des Strafgesetzbuchs sind. Damit offenbarte sich eine Strafbarkeitslücke im Bereich der niedergelassenen Ärzteschaft, die nunmehr durch das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BT-Drs. 18/6446) …

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Mit Beschluss vom 29.3.2012 (GSSt 2/11) hat der Große Senat für Strafsachen am BGH klargestellt, dass niedergelassene Vertragsärzte keine tauglichen Täter der Korruptionsdelikte des Strafgesetzbuchs sind. Damit offenbarte sich eine Strafbarkeitslücke im Bereich der niedergelassenen Ärzteschaft, die nunmehr durch das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BT-Drs. 18/6446) …

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