Schadensersatz wegen Mobbings am Arbeitsplatz: Wann verjährt der Anspruch?
Im Arbeitsrecht gelten kurze Fristen, für eine Klage gegen die Kündigung hat man nur 3 Wochen Zeit, und die meisten Arbeitsverträge oder Tarifverträge haben Ausschlussklauseln: Nach 3 oder 6 Monaten ist oft Schluss, Ansprüche verjähren danach, etwa auf Arbeitslohn, Prämien oder Sonderzahlungen. Doch gilt das auch für Schadensersatz und Schmerzensgeld …
Jetzt lesen »