Stichwort zu Wissenschaft

Der Orden Pour le Mérite wurde von Friedrich dem Großen gestiftet und war neben dem Orden vom Schwarzen Adler die bedeutendste Auszeichnung, die in Preußen vergeben werden konnte. Der Orden geht auf den 1667 gestifteten Ordre de la Générosité zurück.
Den Pour le Mérite gab es in der militärischen Klasse bis 1918. In der zivilen Klasse existiert er als halboffizielle Auszeichnung bis heute mit der Bezeichnung Orden Pour le Mérite für Wissenschaften und Künste als vom Bundespräsidenten genehmigtes Ehrenzeichen.

Stellungnahme des Deutschen Instituts für Compliance (DICO) e. V. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 21. Oktober 2015 für ein "Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen" (BT-Drs. 18/6446)

Mit Beschluss vom 29.3.2012 (GSSt 2/11) hat der Große Senat für Strafsachen am BGH klargestellt, dass niedergelassene Vertragsärzte keine tauglichen Täter der Korruptionsdelikte des Strafgesetzbuchs sind. Damit offenbarte sich eine Strafbarkeitslücke im Bereich der niedergelassenen Ärzteschaft, die nunmehr durch das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BT-Drs. 18/6446) …

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Mit Beschluss vom 29.3.2012 (GSSt 2/11) hat der Große Senat für Strafsachen am BGH klargestellt, dass niedergelassene Vertragsärzte keine tauglichen Täter der Korruptionsdelikte des Strafgesetzbuchs sind. Damit offenbarte sich eine Strafbarkeitslücke im Bereich der niedergelassenen Ärzteschaft, die nunmehr durch das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BT-Drs. 18/6446) …

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Mit Beschluss vom 29.3.2012 (GSSt 2/11) hat der Große Senat für Strafsachen am BGH klargestellt, dass niedergelassene Vertragsärzte keine tauglichen Täter der Korruptionsdelikte des Strafgesetzbuchs sind. Damit offenbarte sich eine Strafbarkeitslücke im Bereich der niedergelassenen Ärzteschaft, die nunmehr durch das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BT-Drs. 18/6446) …

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Mit Beschluss vom 29.3.2012 (GSSt 2/11) hat der Große Senat für Strafsachen am BGH klargestellt, dass niedergelassene Vertragsärzte keine tauglichen Täter der Korruptionsdelikte des Strafgesetzbuchs sind. Damit offenbarte sich eine Strafbarkeitslücke im Bereich der niedergelassenen Ärzteschaft, die nunmehr durch das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BT-Drs. 18/6446) …

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Mit Beschluss vom 29.3.2012 (GSSt 2/11) hat der Große Senat für Strafsachen am BGH klargestellt, dass niedergelassene Vertragsärzte keine tauglichen Täter der Korruptionsdelikte des Strafgesetzbuchs sind. Damit offenbarte sich eine Strafbarkeitslücke im Bereich der niedergelassenen Ärzteschaft, die nunmehr durch das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BT-Drs. 18/6446) …

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