Als Technischer Überwachungsverein werden eingetragene Vereine bezeichnet, die als technische Prüforganisation, Sicherheitskontrollen, insbesondere auch solche, die durch staatliche Gesetze oder Anordnungen vorgeschrieben sind, auf privatwirtschaftlicher Basis als mittelbare Staatsverwaltung in Form von Beleihungen durchführen. Deren bekannteste ist die Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge, die umgangssprachlich ebenfalls „TÜV“ genannt wird.
Mitglieder der TÜV sind seit Gründung des ersten Dampfkessel-Revisions-Vereins – so der ursprüngliche Name – im Jahre 1866 Wirtschaftsunternehmen, die überwachungsbedürftige Anlagen betreiben.
S-Pedelecs: Wenn das Fahrrad zum Fahrzeug wird
Die sogenannten S-Pedelecs sind Elektrofahrräder, die ihre Piloten bis 45 km/h unterstützen. Das macht sie juristisch zum Kraftfahrzeug – mit weitreichenden Folgen für Hersteller, Fahrer und auch Mechaniker, wie der pressedienst-fahrrad detailliert beleuchtet. Begriffsklärung und Abgrenzung [pd-f/hdk] Fast alle E-Bikes sind sogenannte Pedelecs, die mit maximal 250 Watt Dauernennleistung bis …
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