Das Verlöbnis oder die Verlobung ist das Versprechen, eine Person zu heiraten, das heißt, eine Übereinkunft zwischen zwei Personen, dass sie in der Zukunft eine Ehe oder Lebenspartnerschaft eingehen.
In Deutschland ist diese Übereinkunft rechtlich nicht bindend, das Verschenken eines Verlobungsringes ist üblich. Die Rücknahme der Verlobung, die Entlobung, ist an keinerlei besondere Voraussetzungen gebunden, kann jedoch ggf. Schadensersatzansprüche zur Folge haben. Die Verlobung hat im Laufe der Zeit, auch durch Rechtsänderungen wie z.B. des Wegfalls eines sog. Kranzgeldes an Bedeutung in der Gesellschaft verloren.
Der Begriff der Verlobten wird im Übrigen auch ohne Bezug zu einem konkreten Rechtsverhältnis zur Bezeichnung von Nupturienten bzw. Brautleuten verwendet. Er bezeichnet damit Personen, die einander heiraten wollen, im Verfahren der Eheanmeldung oder der Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses.
Enghouse Interactive startet Offensive in der DACH-Region
Mit landesspezifischen Produkten setzt der Spezialist für Kundeninteraktionslösungen Zeichen im deutschsprachigen Contact-Center-Markt. (Bildquelle: @Voxtron GmbH) Frankfurt am Main, 03. Februar 2015 – Mit der Ernennung von Ralf Mühlenhöver zum Geschäftsführer forciert Enghouse Interactive (http://www.enghouseinteractive.de) unvermindert sein Engagement in Zentraleuropa. In seiner neuen Position will Mühlenhöver insbesondere die Marke und das …
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