Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)


Seit dem 01. Juli 2015 ist die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg in Kraft. Das Landesgesetz betrifft Eigentümer bestehender Wohn- und Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg, die ihre Heizungsanlage austauschen. Die Novellierung bringt eine Reihe wichtiger Änderungen und vor allem viele neue Möglichkeiten.

Neben dem Einsatz erneuerbaren Energien kann die Nutzungspflicht auch über Maßnahmen des baulichen Wärmeschutzes, d.h. durch eine gute Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke, Außenwand und ab sofort auch der Kellerdecke erfüllt werden. Weiterhin zulässig ist der Anschluss des Gebäudes an ein Wärmenetz, die Erzeugung von Wärme in einem Blockheizkraftwerk oder der Betrieb einer Photovoltaikanlage. Neu hinzugekommen ist außerdem die Möglichkeit, einen gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen.

Informationen über die Neuerungen und Umsetzungsmöglichkeiten sowie über aktuelle Förderprogramme erhalten Interessierte bei einer Veranstaltung der Handwerkskammer am 14. Oktober 2015, 17.00 – 19.30 Uhr im Saal Mannheim der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, B1, 1-2, (zwischen Schloss und Paradeplatz), 68159 Mannheim.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Claudia Joerg, Telefon: 0621-18002-151 oder per Email unter E-Mail: joerg@hwk-mannheim.de.

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