Gründercoaching: Eine wichtige Förderung zur Unterstützung der Existenzgründung läuft aus!

Nun ist es wirklich amtlich: zum 30. April 2015 läuft das Beratungsförderungsprogramm für die Anfangszeit der Existenzgründung, das KfW Gründercoaching, in der bekannten Form aus. Interessenten sollten sich beeilen.

Danach werden sich die Bedingungen und der Förderkreis ändern. Darauf weist Dagmar Schulz, Inhaberin 1a-STARTUP Unternehmensberatung ins Düsseldorf, hin.
Die Beratungsförderung der KfW kann derzeit jeder ab dem ersten Tag der Selbstständigkeit, z.B. zur Hilfestellung bei der Kundengewinnung, beantragen.

Was fällt weg?

Es gibt keine Förderung mehr in den ersten 5 Jahren sondern nur noch innerhalb der ersten 2 Jahre nach der Gründung.

Bisher konnte die Summe, die von der KfW gefördert wird abgetreten werden. In der neuen Förderperiode muss der JungunternehmerIn selber in Vorleistung treten und auf die Erstattung der staatlichen Förderung warten.

Die Liquidität kann jetzt nur noch mit den alten Bedingungen bis Ende April geschont werden, bei der das Beratungsunternehmen auf die Fördermittel wartet.

Die Fördersumme wird von 6.000 Euro auf 4.000 Euro gekürzt- statt 7,5 Tage werden dann zukünftig 4 Beratungstage gefördert.

Was bleibt?

Die bisherige Förderhöhe bleibt mit 50% auf je einen Tagessatz mit 8 Stunden und 800 Euro bestehen (75% in den neuen Bundesländern).

Gefördert wird weiterhin bereits ab dem 1. Tag der Gründung

Auch der Ablauf bleibt: Beratungsangebot einholen, Antrag stellen, Vertrag vereinbaren, durchführen und das Coaching zum Schluss abrechnen (für 2015 bis spätesten zum Jahresende).

Was bedeutet das?

Diejenigen, die in den letzten 5 Jahren gegründet haben, können sich jetzt noch die Beratungsförderung zu den alten Bedingungen sichern, solange noch Gelder im Fördertopf verfügbar sind.

Es ist damit zu rechnen, dass der Fördertopf vor Ende April leer schon leer sein wird.

Wenn bereits ein Gründercoaching in Anspruch genommen wurde, besteht die Möglichkeit die Differenz bis max. 6.000 Euro die maximale Förderhöhe – noch zu nutzen (z.B. 6.000 – 4.000 = 2.000 = 2,5 Beratungstage die noch genutzt werden können).

Wer sich noch ein Förderkontingent sichern möchte sollte schnell handeln und die Beantragung in die Wege leiten.

Die Antragstellung erfolgt über Regionalpartner, nähere Auskünfte erteilt die örtliche IHK und HWK oder die Wirtschaftsförderung.

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