Belästigungen und Bloßstellungen im Netz: Fünf Fragen und Antworten zum Thema Cybermobbing

Cybermobbing ist ein unterschätztes Thema. Laut einer aktuellen BITKOM-Studie wurde jeder siebte Jugendliche zwischen 10 bis 18 Jahren schon einmal im Internet gemobbt. Für die Online-Initiative http://www.ichimnetz.de von Das Telefonbuch Grund genug, beim Experten Gregory Grund von Digitale Helden nachzuhaken und Antworten auf fünf wichtige Fragen zum Thema Cybermobbing zu finden. Beide Initiativen unterstützen Jugendliche im bewussten Umgang mit dem Internet, Smartphone und Co.

#1: Was genau ist Cybermobbing?

Cybermobbing umfasst jegliche Belästigungen, Bloßstellungen oder Bedrohungen im digitalen Raum – egal, ob diese in sozialen Netzwerken wie Facebook, über Whats-App oder per E-Mail stattfinden. Die Gründe fürs Cybermobbing sind unterschiedlich: Teils passiert es aufgrund fehlender Empathie oder großer Naivität als eine Art Streich. Studien deuten auch an, dass Aktive ihr Selbstwertgefühl erhöhen oder sogar eigene Diskriminierungserfahrungen weitergeben wollen, so Grund.

#2: Welche Folgen hat Cybermobbing für die Opfer?

Die Opfer sehen sich häufig einem enormen Stress ausgesetzt oder fühlen sich sozial isoliert: Dominierende Gefühle sind Trauer, Scham, Angst und Panik, so Grund. Zudem haben Gemobbte oft mit psychischen Problemen zu kämpfen. Beachtet werden muss allerdings, dass nicht immer eindeutig zwischen ‚Täter‘ und ‚Opfer‘ getrennt werden kann. Zum Beispiel, wenn sich die Wut in Gegenaggression wandelt.

#3: Was können die Oper tun? Wo finden sie Hilfe?

Wirkungsvolle Gegenmaßnahmen zu finden, ist beim Cybermobbing schwierig, vor allem, wenn es die Opfer alleine versuchen, erläutert Grund gegenüber Ich im Netz. Wichtig sei es dagegen, früh bei Angehörigen, Freunden, Lehrern oder Initiativen wie www.juuuport.de um Unterstützung zu bitten. In dramatischen Fällen, wie bei Bloßstellungen mit sexualisierten Inhalten, kann sogar die Polizei eingeschaltet werden. Wichtig ist es hier, rechtzeitig Beweise zu sammeln.

#4: Mit welchen Konsequenzen müssen die Täter rechnen?

In Deutschland ist Cybermobbing bislang kein eigener Straftatbestand. Allerdings ist es in der Regel mit dem Brechen mehrerer Gesetze verbunden, sagt Grund. So regeln §185 und §187 StGB etwa die Tatbestände Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung. Für Stalking bzw. Nachstellung sieht §238 StGB sogar bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vor.

#5: Kann man Cybermobbing vorbeugen?

Vorsorge ist auf jeden Fall besser als Nachsorge. Mit absoluter Sicherheit kann man Cybermobbing nicht vorbeugen, tendenziell jedoch schon, so Grund. Cybermobbing komme gerade in Gruppen vor, in denen es nur einen schwachen Zusammenhalt und wenig gemeinsame Identifikation gibt. Eine Kultur der gegenseitigen Unterstützung ist hier die beste Prävention. Gleichzeitig sollte man darauf achten, seine Passwörter nicht weiter zu geben und sparsam mit eigenen Fotos und Informationen im Netz zu sein.

Über Ich im Netz

Seit 2009 klärt die von den Verlagen von Das Telefonbuch ins Leben gerufene Initiative www.ichimnetz.de Jugendliche und junge Erwachsene über die neusten Möglichkeiten sowie Risiken und Gefahren des Internets und insbesondere der Sozialen Medien auf. Unter dem Motto Dein ‚Ich im Netz‘ ist wichtig. Darauf solltest du achten! werden nicht nur hilfreiche Tipps zur Selbstdarstellung im Web gegeben, sondern auch aktuelle Themen aus den Bereichen Internet und Karriere, Plattformen, Tools, mobile Gadgets und Internetrecht aufgegriffen und diskutiert.

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Anschrift: Das Telefonbuch Servicegesellschaft mbH
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