BVerfG Az 2 BvR 2156/09 und EMGR Az 17132/10 – Behilfe zur Strafvereitelung im Amt gegen die AO?

Gegen eine Sparkasse in Niedersachsen wurde Strafanzeige wegen versuchten Betruges erstattet. Im Endergebnis verweigerten die StA-Verden und die zuständige GenStA-Celle Ermittlungen, mit dem Hinweis auf ein zivilrechtliches Verfahren. Die Aufnahme dieses zivilrechtlichen Verfahrens wurde im letzten Schritt durch die Amtsgerichtsdirektorin des AG Syke verweigert, weil u.a. kein Anwalt den Kläger vertritt und weil keine Angaben zu den Gläubiger Titeln mit Aktenzeichen gegeben wurden. Die Amtsgerichtsdirektorin ist der Meinung, dass das Gericht keine Amtsermittlungen durchführt.
Wie sollte der Kläger an diese für das Gericht wichtigen Daten gelangen, wenn der vermeintliche Gläubiger sowie Dritte hierzu Auskunft verweigern?
Der Kläger hat Kenntnis, dass die Sparkasse aus einem Immobilienverkauf vermutlich die Schuldensumme einbehalten hat. Wenn die Gläubiger jedoch nicht befriedigt wurden, stehen Politik und Justiz in Niedersachsen unter dringendem Verdacht der Beihilfe durch Unterlassen zur Steuerhinterziehung sowie der vorsätzlichen und bandenmäßigen Strafvereitelung im Amt gegen die AO.

Im Ganzen geht es aus der Sicht des Klägers darum, in der Zivilklage sind hochrangige Politiker und Justizbeamte aus mehreren Bundesländern als Zeugen benannt worden, die u.a. einen enormen finanziellen Schaden in dreistelliger Millionenhöhe aus einer vorsätzlichen Falschen Anschuldigung zur AO und anderen Verbrechen mit zu verantworten haben. Hierzu wurde vor dem Finanzgericht Hannover von einer weiteren Geschädigten im Jahre 2009/2010 Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht und dem European Court of Human Rights geführt. Beide höchstrichterlichen Instanzen lehnten die Beschwerden der Geschädigten ohne Angabe von Gründen ab. Der zunächst zuständige Richter am AG Syke sah sich wohl angesichts der Zeugenliste in einer Zwangsposition, so dass die Amtsgerichtsdirektorin die rechtliche Verantwortung übernehmen musste. Da sich für die Klage kein Anwalt finden ließ der gegen PKH tätig wurde, lehnte die Amtsgerichtsdirektorin die Bestellung eines Notanwalts gemäß §78b ZPO ab.

Wie sagte doch erst gestern der Finanzminister aus NRW Herr Borjans in Sachen Steuerhinterziehung im DOKU-TV der ARD, die Bürger sehen Steuerhinterziehung ebenso als Straftat an, wie ein Drogenverbrechen. Hierzu sei die Frage aus der Sicht des Finanzministers gestattet, wie viele von der vergleichenden Art „Drogenverbrechen/Steuerhinterziehung“ Beschuldigte haben wir dann in der Politik und Justiz?

Herr Borjans, bitte noch eine Frage, warum durften zum Aktz. 4 Zs 1813/08 der GenStA-Düsseldorf straffrei Steuern aus dem Lizenzverbrechen SEC File No.0-31849 31/12/2007 und Technologiediebstahl hinterzogen werden?

Ermittlungsverfahren gegen Justizministerin Frau Antje Niewisch Lennartz Az. 1141 Js 44619/15 der StA-Hannover und GenStA-Celle Az. 2 Zs 1306/15

Niedersächsisches Justizministerium
Justizministerin Frau Antje Niewisch-Lennartz 15. April 2015
Am Waterlooplatz 1

30169 Hannover

Kriminelle Verbrecherbande innerhalb der Niedersächsischen Justiz
mit systembedingter Staatskriminalität

Erneute Rücktrittsaufforderung der Justizministerin
Frau Antje Niewisch-Lennartz

Beschwerde zum Aktenzeichen NZS 500 Zs 324/15
der GenStA Oldenburg vom 01. April 2015

Frau Justizministerin,

wer als Justizministerin eine kriminelle Bande innerhalb der Niedersächsischen Justiz duldet und welche sogar Verbrechen in Auftrag gab oder gibt, kann nicht mit „sehr geehrt angesprochen“ werden.

Ich verschwende mein geringes Einkommen nicht dazu, hier in Deutschland Gerichtsverfahren zur Erlangung des Rechts zu betreiben, wobei schon jetzt
erkennbar ist (www.Bohrwurm.net), dass in Bezug auf meine Person Richter jedes Recht für sich in Anspruch nehmen, dieses Recht auch beugen zu wollen. Das Richter und Staatsanwälte sich bei ihren Straftaten Recht zu beugen nicht absprechen, halte ich für total abwegig. Wie können Sie erklären, dass ein promovierter und gemäß Art. 97 Abs. 1 GG unabhängiger Richter am VWG Oldenburg nach Vorlage einer Vertretungsvollmacht die Verhandlung unterbricht, um sich erst einen 20 minütigen Rat für seine zu fällenden Entscheidungen
(§ 13 StGB – Strafvereitelung der schweren Steuerhinterziehung) zu holen?
Richterin L. des Sozialgerichts Oldenburg hatte nur ein Ziel, hier bei erdrückender Beweislage und u.a. auch gegen das Land Niedersachsen mit ihrem richterlichen Verhalten, den der Fortsetzung der schweren vorsätzlichen und bandenmäßigen Strafvereitelung im Amt. Eine Richterin und die allein die Beschlüsse des Plenums des BVerfG 1 PBvU 1-02 nicht kennen will, dazu den Beschluss des BVferG gemäß § 31 Abs. 1 BVferGG/BVerfG vom 09.03.2005 – 1BvR 569/05, hier mit nachfolgendem Text anzusehen:

„Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen. Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern”,

Diese Richterin hat nichts auf dem Richterstuhl eines „Demokratischen Rechtsstaates“ zu suchen, noch geschweige ein Urteil im Namen des Volkes zu sprechen.

Richterin L. wollte mit ihrem strafzuvereitelnden Handeln, hier durch vorsätzliche Verweigerung rechtlichen Gehörs dem § 183 Abs. 1-4 GVG, u.a. der Feststellung eines anhaltenden Verbrechens zum Urteil 16 V 10089/03 des Finanzgerichts Hannover und zu weiteren rechtlichen Maßnahmen entgehen.

Das kein Anwalt mich mehr vor Gericht vertreten will, hätte bei jedem Staats- und Justizbeamten schon längst das lichterloh brennende rote Alarmsignal auslösen müssen. Richterin von der Heide des AG Wildeshausen bezeichnete erst kürzlich und in Bezug auf meine Person mehr als vorsichtig kriminelles Verhalten von Staats- und Justizbeamten als so wörtlich, „EINIGES SCHIEF GELAUFEN“.

Eine Generalstaatsanwaltschaft, wie die GenStA Oldenburg und die schwere Steuerhinterziehungen strafvereitelte, Rechtsbeugung der AO mit dreistelligem Millionenschaden, u.a. auch für den Steuerzahler seit mehr als einem Jahrzehnt duldet, sowie Zivilklagen nebst unangreifbaren Beweismitteln beim Amtsgericht Delmenhorst einfach verschwinden lässt, ist nicht nur rechtlich unglaubwürdig, sondern schlichtweg als kriminelle Bande zur Beseitigung der Demokratischen Rechtsordnung zu bezeichnen.

Diese systembedingte Staatskriminalität kommt mir als ehemaliger politischer Häftling der Ex-DDR 1977/1978 in den Zuchthäuser von Cottbus/Brandenburg, sowie betrieben von einer verbrecherischen Staatssicherheit, sehr sehr bekannt vor.

Ich habe Sie daher erneut gemäß Art. 20 Abs. 4 GG und in Bezug auf § 258a StGB mit § 339 StGB aufzufordern, Ihr Amt als Justizministerin des Landes Niedersachsen sofort niederzulegen.

G. K.

Mitglied im Verein gegen Rechtsmissbrauch eV.

Anlage: Beschluss GenStA Oldenburg NZS 500Zs 324/15
vom 01. April 2015

Original: Pressemitteilung.WS (#609720)

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