GmbH abwickeln – eine Auflösung kann mehrere Gründe haben

GmbH abwickeln – eine Auflösung kann mehrere Gründe haben

Eine GmbH wird in der Regel auf unbestimmte Zeit gegründet und existiert dauerhaft. Es kann allerdings notwendig sein, eine solche Gesellschaft aufzulösen. Was die Gründe für die Auflösung angeht, so sind diese sehr unterschiedlich und nicht immer ist wirtschaftliches Scheitern wie eine Insolvenz der Grund. Es reicht jedoch nicht aus, einfach den Betrieb einzustellen, sondern es gilt ganz bestimmte Vorschriften zu beachten. Zudem ist der Ablauf der Auflösung einer GmbH genau vorgeschrieben und die Einhaltung von diesem wird vom zuständigen Registergericht genau überprüft.

Gründe für die Auflösung der GmbH

Der Entschluss die GmbH aufzulösen fällt nicht immer aus freien Stücken. Die Abwicklung des Unternehmens kann wirtschaftliche Gründe haben, aber auch rechtliche oder persönliche. In § 6 des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sind die möglichen Gründe für eine Auflösung genau festgehalten. Dazu gehören u.a.:

  • Aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafter
  • Ablauf des Gesellschaftsvertrages – dieser war auf einen bestimmten Zeitraum festgelegt.
  • Aufgrund eines gerichtlichen Urteils
  • In einigen Fällen aufgrund der Entscheidung einer Verwaltungsbehörde
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder der Ablehnung mangels Insolvenzmasse

Darüber hinaus kann es ebenfalls Gründe für die Auflösung der GmbH geben, die nicht ausdrücklich im GmbH-Gesetz aufgeführt sind. Dabei kann es sich bspw. um den Fall handeln, dass eine andere Rechtsform für das Unternehmen geeigneter ist, wenn es um das Erreichen der Unternehmensziele geht oder die Gesellschafter haben sich entschlossen sich einem anderen Unternehmensgegenstand zuzuwenden. In solchen Fällen können Sie die GmbH auflösen und das formlos. Im Prinzip handelt es sich um eine freie unternehmerische Entscheidung, wenn es um die Auflösung einer GmbH geht.

Wie wird eine GmbH aufgelöst?

Eine GmbH ist mit dem Eintrag im Handelsregister verknüpft und entsprechend ist sie erst dann nicht mehr existent, wenn sie aus diesem gelöscht ist. Der Weg bis zur Löschung im Handelsregister gibt eine genaue Vorgehensweise vor sowie einen Zeitablauf, der einzuhalten ist. Gegliedert ist die Auflösung in drei Phasen:

1. Phase 2. Phase 3. Phase
Auflösung Liquidation Löschung
  • Die Gesellschafter beschließen die Auflösung
  • Anmeldung zur Auflösung zur Eintragung in das Handelsregister
  • Ein Liquidator wird angemeldet und im HR eingetragen
  • Gläubigeraufruf
  • Abwicklung der Liquidation
  • Während des Sperrjahres wird das Ausschüttungsverbot gewahrt
  • Das Gesellschaftsvermögen wird an die Gesellschafter verteilt
  • Die GmbH-Lösung wird beim HR angemeldet
  • Die GmbH wird aus dem HR gelöscht
  • Bücher und Schriften der GmbH müssen im Anschluss für 10 Jahre aufbewahrt werden

Alternativen zur GmbH Auflösung

In vielen Fällen kann die Auflösung einer GmbH die letzte Möglichkeit darstellen, wenn es darum geht die eigene Existenz zu retten. Es steht außer Frage, dass die Gesellschafter alles dafür tun werden, um das Unternehmen weiterhin zu führen. Doch ehe die Gedanken auf eine Auflösung fallen, ist es möglich, verschiedene Alternativen zu betrachten, denn immerhin hängen oft auch Arbeitsplätze an einem Betrieb, die es gilt zu retten.

  • Kredit & Finanzierung

Zumeist tritt das Ende einer GmbH aufgrund finanzieller Probleme ein. Doch durch eine Unternehmenssanierung kann eine GmbH in manchen Fällen gerettet werden. In diesem Fall wird ein Investor benötigt, sofern eine Neufinanzierung durch eigene Mittel nicht in Frage kommt. Ebenfalls können externe Finanzierungsmöglichkeiten in die Überlegungen einfliessen. Denn es gibt nicht nur die Option Bank, sondern es kommt ebenfalls Crowdfunding in Betracht.

  • Förderung & Zuschüsse

Es könnten eventuell öffentliche Gelder in Frage kommen, sofern ein besonderes Interesse seitens des Staates besteht, die GmbH zu erhalten. Eine Finanzierungsmöglichkeit stellen bspw. Spenden oder Zuschüsse dar, etwas in Form von Subventionen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Zudem kommen Fördergelder in Frage, ebenso wie sogenannte Beteiligungsgesellschaften oder staatliche Bürgschaften für einen Kredit.

  • Umstrukturierung der Geschäftsführer

Oft führen innerbetriebliche Probleme dazu, dass eine GmbH vor der Auflösung steht. Geschäftsführer können den Gesellschaftern die Möglichkeit vorschlagen, sich weiterzuentwickeln. Denkbar sind vielleicht neue Zielsetzungen oder es ist bereits der Rat eines externen Unternehmensberaters hilfreich. Ebenfalls könnte es an der Zeit sein, dass die GmbH an den vorgesehenen Nachfolger übergeben wird. Dabei kann es sich um treue und langjährige Mitarbeiter handeln oder um ein Familienmitglied, das für den Posten in Frage kommt und sich für interessiert. Hin und wieder ist einfach nur frischer Wind gefragt, wenn es darum geht, aus einem Loch herauszukommen.

  • Der Verkauf der GmbH

Auch der Verkauf der GmbH kann relativ vielversprechend sein. Entweder wird diese in einzelnen Teilen veräußert oder im Ganzen. Mitunter lässt sich sogar ein Verkaufsgewinn erzielen, mit dem eine neue Grundlage geschaffen wird. Jederzeit können die Gesellschafter den Verkauf beschließen, egal, in welcher wirtschaftlichen Lage sich das Unternehmen befindet.

Fazit: Es gelten genaue Regeln fuer die Auflösung einer GmbH

Wer seine GmbH auflösen möchte, der muss sich an die gesetzlichen Regelungen halten und alle vorgeschriebenen Maßnahmen erfüllen. Erst dann, wenn der Gesellschafterbeschluss über die Auflösung beschließt und sich der ernannte Liquidator darum kümmert, die Geschäftsbeziehungen zu klären, offene Forderungen zu begleichen und sämtliche Vermögenswerte in Geld umzuwandeln, kann es nach Ablauf der einjährigen Sperrfrist zur Ausschüttung des Vermögens an die Gesellschafter kommen. Sind alle Schritte erledigt, ist es moeglich, die GmbH aus dem Handelsregister zu löschen. Bei der Abwicklung helfen spezielle Beratungsunternehmen, die zudem über Alternativen zur GmbH Löschung mit den Gesellschaftern nachdenken.

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