Die deutsche Bundesregierung, auch Bundeskabinett genannt, besteht gemäß Art. 62 GG aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Sie ist die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und übt damit Exekutivgewalt auf Bundesebene aus. Durch die Möglichkeit, Gesetzesvorlagen in den Bundestag einzubringen, und die Möglichkeit, dass Mitglieder der Regierung zugleich Mitglieder des Bundestages sind, hat die Regierung auch Einfluss auf die Legislative.
BDB begrüßt beschlossene Aufstockung des Planungspersonals in der WSV
Der Haushaltsausschuss im Bundestag hat gestern den Weg frei gemacht für 44 zusätzliche Stellen im Planungs- und Investitionsbereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). Mit dieser Entscheidung begegnen die Haushälter dem eklatanten Personalmangel – insbesondere im ingenieurwissenschaftlichen Bereich – innerhalb der WSV, den der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt …
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