Die deutsche Bundesregierung, auch Bundeskabinett genannt, besteht gemäß Art. 62 GG aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Sie ist die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und übt damit Exekutivgewalt auf Bundesebene aus. Durch die Möglichkeit, Gesetzesvorlagen in den Bundestag einzubringen, und die Möglichkeit, dass Mitglieder der Regierung zugleich Mitglieder des Bundestages sind, hat die Regierung auch Einfluss auf die Legislative.
Handwerk: Bürokratieentlastung ambitioniert vorantreiben
Zum Jahresbericht des Nationalen Nor-menkontrollrats (NKR) erklärt der Generalsekretär des Zentralver-bands des deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke: „Die Bundesregierung ist beim Bürokratieabbau auf dem richtigen Weg. Das zeigt die Jahresbilanz des NKR deutlich. Nun gilt es, die-sen Weg weiter konsequent zu verfolgen. Konkret brauchen wir zeit-nah ein zweites ambitioniertes …
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